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Sicherheitsvorkehrungen für Laserausrüstung

Nov 01, 2025

Vielen Dank, dass Sie sich für ARLLASER entschieden haben. Bitte lesen Sie dieses Sicherheitshandbuch sorgfältig durch, sobald Sie das Gerät erhalten haben, bevor Sie es installieren. Stellen Sie sicher, dass Sie die Gefahren durch Laserstrahlung und die damit verbundenen elektrischen Risiken verstehen, die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen und stets ein angemessenes Sicherheitsbewusstsein bewahren. Sicherheit ist die Grundlage der Produktion – ARLLASER wünscht Ihnen einen reibungslosen und sicheren Betrieb!

 

 

1. Tresor  verwendung  von  die  handheld  laser  schweißen  gerät

Die handgeführte Laserschweißmaschine ist ein Laserprodukt der Klasse 4, das gefährliche und unsichtbare Laserstrahlung erzeugen kann. Das Produkt emittiert Infrarot-Laserstrahlung mit einer Wellenlänge wellenlänge von 1080 nm und einer durchschnittlichen Leistung von mehr als 100 W aus der Schweißfackel, die direkte oder indirekte Schäden an Augen und Haut verursachen kann, wenn diese solcher Laserintensität ausgesetzt sind. Die infrarote Laserstrahlung ist unsichtbar und der Laserstrahl kann irreversible Schäden an Netzhaut oder Hornhaut des menschlichen Auges verursachen. Vor der Inbetriebnahme der handgeführten Laserschweißanlage muss der Bediener eine zertifizierte und für den 1080 nm nahinfraroten Wellenlängenbereich geeignete Laserschutzbrille tragen.

1) Aus Gründen der Sicherheit für Sie und andere ist es strengstens verboten, die Schweißfackel auf sich selbst oder andere Personen zu richten;

2) Vor der Verwendung der handgeführten Laserschweißmaschine muss der Bediener eine zertifizierte und für den 1080 nm nahinfraroten Wellenlängenbereich geeignete Laserschutzbrille sowie ein Paar hitzebeständige Schutzhandschuhe tragen;

3) Um Ihre Sicherheit und die anderer zu gewährleisten, müssen Sie die Erdungsklammer vor Inbetriebnahme des Lasers an dem Schweißarbeitstück befestigen. Es ist verboten, die Klammer zum Halten anderer Teile als des Arbeitstücks zu verwenden, um Sicherheitsrisiken aufgrund von Störungen in der Laserabgabe zu vermeiden;

4) Der Betrieb der handgeführten Laser-Schweißanlage sollte in einem separaten Raum erfolgen, der mit Laserschutzmaßnahmen ausgestattet ist. Während des Gebrauchs müssen Nicht-Schweißer, brennbare Materialien und entzündliche Stoffe einen Abstand von mehr als 10 m zur Schweißbank einhalten. Außerdem sollten Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe des Schweißbereichs bereitstehen;

5) Der Bediener sollte beim Schweißen hochreflektierender Materialien eine Maske tragen;

6) Stellen Sie sicher, dass die handgehaltene Laserschweissmaschine ordnungsgemäß geerdet ist; andernfalls kann an dem Gehäuse der Maschine Spannung anliegen, was zu Verletzungen des Bedieners führen kann. Wenn die Erdung der Maschine nicht den Anforderungen entspricht, können versteckte Störungen auftreten, wie beispielsweise eine Lasergerätealarmmeldung, kein Laserstrahl oder Laserinstabilität;

7) Arbeiten Sie nicht im Regen oder bei direkter Sonneneinstrahlung. Andernfalls können aufgrund von hoher Temperatur und Luftfeuchtigkeit ein Alarm oder ein Kurzschluss auftreten, was den normalen Betrieb des Lasergeräts beeinträchtigt oder sogar potenzielle Sicherheitsrisiken verursacht.

 

2. Sicherheit bei der Laserstrahlung

Handgehaltene Laser-Schweißmaschinen sind Laserprodukte der Klasse 4, die eine hohe Ausgangsleistung aufweisen und erhebliche Gefahren für Augen und Haut des Menschen verursachen können. Während des Betriebs müssen die Mitarbeiter Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor den Laserprodukten ergreifen. Außerdem muss der Arbeitsbereich mit Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet sein, um Personen vor Gefährdungen durch Laserstrahlung zu schützen. Wenn die Schutzmaßnahmen die Anforderungen für diesen Schutzgrad nicht erfüllen, können angemessene und praktikable Maßnahmen wie die Abschirmung des Bearbeitungsbereichs und die Einrichtung einer Verriegelungsschutzvorrichtung usw. angewendet werden, um die Gefährdung durch Laserstrahlung und andere Risiken, denen Personen ausgesetzt sind, in einem bestimmten Maße zu begrenzen. Die Exposition gegenüber Laserstrahlung bei Personen darf die maximal zulässige Bestrahlung (MPE) gemäß GB7247.1 und die Grenzwerte gemäß GBZ2.2 für eine Strahlungsdauer von 3×10 nicht überschreiten 4 sekunden.

Sicherheitstechnische Maßnahmen sollten umfassen:

1) Technische Schutzmaßnahmen: technische Schutzvorrichtungen, die vom Kunden um die Laserausrüstung herum integriert werden (wie z. B. geschlossener Arbeitsraum, Sicherheitsschutzzäune usw.).

2) Organisatorische Schutzmaßnahmen: umfassende Managementrichtlinien, Verfahren sowie Nutzung und Anbringung von Gefahrenwarnschildern, Schulungen und Anleitungen, Festlegung von Verantwortlichkeiten und Verboten am Arbeitsplatz.

3) Persönliche Schutzausrüstung: Schutzausrüstung, die von den Beschäftigten getragen wird; hierunter fallen vor allem Laserschutzbrillen, aber auch spezielle Schutzkleidung und Schutzhandschuhe zum Schutz der Haut sowie Atemschutzgeräte zum Schutz vor Metall-Dämpfen, Staub und Rauch sowie Gehörschutz zum Schutz vor übermäßiger Lärmbelastung. Vor der Nutzung der handgeführten Laserschweißanlage muss der Bediener eine Laserschutzbrille tragen, die für den Wellenlängenbereich von 1080 nm im nahen Infrarotbereich zertifiziert und geeignet ist, sowie ein Paar hitzebeständige Schutzhandschuhe.

 

3. Schutz am Arbeitsplatz

Am Arbeitsort des Kunden muss ein laserüberwachter Bereich eingerichtet und Schutzzäune aufgestellt werden.

Der laserüberwachte Bereich ist ein Bereich, in dem Laserstrahlungsgefahren bestehen und in dem bestimmte wirksame Gefahrenschutzmaßnahmen getroffen werden sollten. Daher dürfen nur befugte, ausreichend in Sicherheitsmaßnahmen geschulte Personen sowie kontrolliertes Personal diesen Bereich betreten.

Der Arbeitsort sollte mit Schutzzäunen versehen sein, um den Arbeitsbereich je nach Gefährdungsstufe abzugrenzen. Die Zäune müssen in der Lage sein, der Laserstrahlung standzuhalten, ohne beeinträchtigt zu werden, und Personen daran hindern, unbeabsichtigt einer Strahlung ausgesetzt zu werden, die höher ist als die von Laserprodukten der Klasse 1.

Am Arbeitsort dürfen keine brennbaren oder explosiven Gegenstände gelagert werden.

 

4. Lasersicherheitsbeauftragter

Die Benutzer müssen sich der Gefahren bewusst sein, denen sie begegnen können, sowie der erforderlichen Schutzmaßnahmen, die während der Nutzung der Laserausrüstung getroffen werden müssen. Die Benutzer sollten einen Lasersicherheitsbeauftragten ernennen, der die täglichen Angelegenheiten des Unternehmens im Zusammenhang mit der Lasersicherheit verwaltet.

Zu den Aufgaben des Lasersicherheitsbeauftragten gehören mindestens:

1) Kenntnis aller Informationen über potenziell gefährliche Laserprodukte (einschließlich Identifikationszertifikate, Bedienungsanleitungen, Klassifizierung und Verwendung der Laserprodukte; Standort der Laserprodukte; alle besonderen Anforderungen und Einschränkungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Laserprodukte) sowie die Führung der entsprechenden Unterlagen.

2) Überwachung der Einhaltung der vom Unternehmen festgelegten Verfahren zur Gewährleistung der sicheren Nutzung von Laserprodukten, Führung angemessener schriftlicher Aufzeichnungen und im Falle von Verstößen gegen die Verfahren oder offensichtlichen Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften unverzügliches Eingreifen und Einleitung geeigneter Maßnahmen.

 

5. Sicherheitshinweissymbole

Alle Sicherheitswarnsymbole, die beim Bedienungsprozess der Handlaserschweißanlage beteiligt sind, umfassen:

 

 

6. Vorsichtsmaßnahmen

 

 

 

Sollten Sie nach dem Lesen dieses Handbuchs dessen Inhalt immer noch nicht vollständig verstehen oder das Problem gemäß den Anweisungen in diesem Handbuch nicht lösen können, wenden Sie sich bitte sofort an ARLLASER, um professionelle Unterstützung zu erhalten.